ÜBER MICH
Mein Name ist Christoph Mauer, ich bin Facharzt für Anästhesiologie und Notarzt. Nach dem Examen arbeitete ich hauptsächlich in der Intensivmedizin. Ich gewann große Routine im Jonglieren mit Diagnosen und Parametern, erlebte aber im Gegensatz dazu in Gesprächen mit Patienten und Angehörigen, dass deren Fragen und Bedürfnisse ganz andere waren. Über die Jahre rückte also der somatische Schwerpunkt meiner Arbeit immer weiter in den Hintergrund, und ich lernte immer mehr dem Menschen als Mensch zu begegnen.
HYPNOSE ALS WEG
Hypnose als Methode ist ein relativ junger Begriff, Trance hingegen ist in allen archaischen Kulturen bekannt. Und obwohl in zahlreichen Studien konkrete Effekte von Hypnose auf den Körper beschrieben wurden, ist sie im Kern wohl einfach einer von mehreren Zugängen in eine Trance – und damit ein Weg ins Unbewusste. Dort bietet sie Zugang zu den innersten Gründen unseres Verhaltens, den Mustern unserer Beziehungen und auch den Ursachen vieler Krankheiten.
5 SCHRITTE DER BEHANDLUNG
Mit diesen fünf Schritten wird ein angemessener Raum für die Diagnose und Behandlung Ihres spezifischen Problems geschaffen.
IN TRANCE
Trance ist ein natürlicher Zustand von Geist und Körper, den wir auch im Alltag gelegentlich kurz erleben, in bedrohlichen Situationen ist sie ein wichtiger Schutzmechanismus unseres Gehirns. Hingegen wird in der Hypnose der Trancezustand bewusst induziert und gezielt aufrechterhalten. Damit können vergessene oder verdrängte Gedächtnisinhalte erreicht werden, um diagnostisch und therapeutisch genutzt zu werden. Die Hypnose geht dabei immer nur so tief wie zur Lösung des Problems nötig. Gut behandelbar sind in der Regel psychosomatische Beschwerden und Schmerzen, aber auch der Wunsch nach Veränderung wie Abnehmen oder ein Rauchstopp kann mit Hypnose leichter umgesetzt werden.
KONTAKT
Sie sind interessiert an einer Hypnose-Therapie?
Schreiben Sie mir gerne, und wir vereinbaren ein unverbindliches und kostenloses Telefonat, um all Ihre Fragen zu beantworten.
KOSTEN
Ich bin bei der Abrechnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Stand 2013) gebunden, die Berechnung erfolgt durch individuelle Honorarvereinbarung. Beachten Sie bitte, dass ich ausschließlich privat-ärztlich tätig bin. Es gibt Krankenkassen, die auch diese Kosten nach vorheriger Abklärung erstatten, ein Anspruch hierauf besteht in aller Regel jedoch nicht.